Sehr geehrte Reiseteilnehmer !
Die angebotenen Reisen werden in Zusammenarbeit mit unserem Reiseveranstalter Salzkammergut Touristik e.U. - Incoming Reisebüro, Götzstrasse 12 A-4820 Bad- Ischl durchgeführt. Mit der Buchung akzeptiert der Kunde dass die logistische Abwicklung (Zimmerreservierung, Gepäcktransport, Rücktransport zum Ausgangspunkt etc.) durch unseren Reiseveranstalter abgewickelt wird.
Reiseveranstalter sind grundsätzlich verpflichtet, den vom Kunden gezahlten Reisepreis gemäß den EU Pauschalreiserichtlinien abzusichern. Die Kundengeldabsicherung erfolgt durch eine Bankgarantie des Reiseveranstalters bei der Sparkasse Bad Ischl. Im Falle einer Insolvenz ist die Bank verpflichtet Kundengeldzahlungen zu garantieren bzw. rückzuerstatten. (Veranstalter Verzeichnis Nr. 1998/0144).
1.) Abschluss des Reisevertrages:
1.1. Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitgenannten Teilnehmer verbindlich.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter durch die Zusendung der Buchungsbestätigung zustande. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.
2.) Bezahlung
Die Reise wird mit Bezahlung der Anzahlung von 10% des Reisepreises verbindlich. Die Einzahlung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Geld vor Reiseantritt auf dem Konto des Reiseveranstalters verbucht ist. Die Kontoverbindung wird mit der Buchungsbestätigung bekannt gegeben.
Die Überweisungen sind spesenfrei für den Begünstigen zu übermitteln.
3.) Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
3.1. Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise ist der Reiseveranstalter berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen:
bis zum 28. Tag vor Reisebeginn: 20 %
ab 27. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 30 %
ab 13. bis 6. Tage vor Reiseantritt: 60 %
ab 5. Tage bis Anreisetag 80 % des Reisepreises.
3.2. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies dem Reiseveranstalter bis drei Tage vor Reisebeginn mitteilt. Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten aus wichtigen Gründen widersprechen. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für den Umbuchungsaufwand verrechnet der Reiseveranstalter € 10,- pro Person.
3.3. Bei Umbuchung (Änderung des Reisedatums, der Dauer, des Anreiseortes etc.) verrechnet der Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- pro Person.
4.) Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in dem für die Reisezeit gelegten Angebotes des Reiseveranstalters maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten.
5.) Haftung und Haftungsbeschränkung
5.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Offertlegung an den Kunden.
5.2. Die Teilnahme an den Reisen ist auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
5.3. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.
5.4. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Zug, etc.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.
5.5. Sollte aus einem Grund, den der Reiseveranstalter nicht beeinflussen kann (Umbauten, Renovierung usw.), eine vorgesehene Leistung nicht stattfinden, so kann der Reiseveranstalter dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
5.6. Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen vom Reiseveranstalter ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurden, so ist seine Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf die zweifache Höhe des Reisepreises beschränkt.
5.7. Sollten Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haftet der Reiseveranstalter nur, wenn diese durch ihn verursacht wurden und sofort nach Auftreten beim Reiseveranstalter schriftlich gemeldet werden; jedoch auch dann bis maximal € 100,-- pro Gepäckstück und Person.
5.8. Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die der Reiseveranstalter nicht beeinflussen kann (Streik, Naturkatastrophen u.ä.) so behält sich der Reiseveranstalter vor die Reise abzusagen. In diesem Fall werden Sie sofort davon informiert und erhalten bereits bezahlte Beträge umgehend zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6.) Gewährleistung
6.1. Abhilfe. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus einem wichtigen, objektiv erkennbaren Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an den Reiseveranstalter direkt oder an einen örtlichen, vom Reiseveranstalter namhaft gemachten Ansprechpartner zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen.
6.2. Minderung des Reisepreises. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zu Abhilfe durch den Reiseveranstalter kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den im Zif. 6.1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
7.) Mitwirkungspflicht
7.1. Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält, muss er den Reiseveranstalter umgehend benachrichtigen.
7.2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den in Zif. 6.1. genannten Stellen zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8.) Sonstiges
8.1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
8.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
9.) Gerichtsstand/Anwendbares Recht
9.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Bad-Ischl.
9.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.